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Tarife

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Abrechnung der Behandlungskosten einer nicht ärztlich durchgeführten Psychotherapie.

Zusatzversicherung

Ich bin von der Santésuisse (Konkordat der Krankenkasse) als Leistungserbringerin für die Zusatzversicherung anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenbeteiligung und ob eine ärztliche/ psychiatrische Überweisung verlangt wird. 

Invalidenversicherung (IV)

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) werden die Kosten von der IV bis zum vollendeten 20. Lebensjahr getragen. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen. 

Private Finanzierung

Die Kosten für eine Behandlung können privat beglichen werden. Gerne informiere ich Sie über die entsprechenden Tarife. 

Grundversicherung (KLV)

Neu können seit 1. Juli 2022 psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. 

Ich verfüge über diese Qualifikation. Weitere Information unter FAQs.

  • Werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen?
    Mit einer Anordnung von einem Arzt mit eidgenössischem oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder in Kinder- und Jugendmedizin oder eines Arztes oder einer Ärztin mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (KLV, Art 11b) und einer psychiatrischen Diagnose können Sie eine psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abrechnen. Bitte achten Sie darauf, dass wie bei allen medizinischen Behandlungen die Franchise aufgebraucht sein muss, damit sich die Grundversicherung an der Finanzierung beteiligt.
  • Wie sieht eine ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie aus?
  • Wie bezahle ich die Therapiesitzung?
    Sie bezahlen als Selbstzahler die erste Therapiestunde vorzugsweise bar nach der Sitzung. Bei gegenseitigem Vertrauen können nachfolgende Therapiesitzungen über eine Rechnung bezahlt werden. Leistungen über die Grund- oder Invalidenversicherung werden direkt mit den Versichern verrechnet.
  • Bis wann kann ich eine Therapiesitzung verschieben oder absagen?
    Eine Absage oder Verschiebung der Therapiesitzung ist mindestens 24h vorher erforderlich, andernfalls müssen ihnen die Kosten verrechnet werden.
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