lic.phil. Jeannine Schläpfer
eidg. anerkannte Psychotherapeutin
Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
Systemisch orientierte Psychotherapie
Tarife
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Abrechnung der Behandlungskosten einer nicht ärztlich durchgeführten Psychotherapie.
Zusatzversicherung
Ich bin von der Santésuisse (Konkordat der Krankenkasse) als Leistungserbringerin für die Zusatzversicherung anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenbeteiligung und ob eine ärztliche/ psychiatrische Überweisung verlangt wird.
Invalidenversicherung (IV)
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) werden die Kosten von der IV bis zum vollendeten 20. Lebensjahr getragen. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.
Private Finanzierung
Die Kosten für eine Behandlung können privat beglichen werden. Gerne informiere ich Sie über die entsprechenden Tarife.
Grundversicherung (KLV)
Neu können seit 1. Juli 2022 psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt.
Ich verfüge über diese Qualifikation. Weitere Information unter FAQs.